Inhalt
Einschulung
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin.
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Entsprechende Vorlagen sind in den Kindergärten oder über das Büro der Schule erhältlich.
Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten können. Die Entscheidung der Schulleiterin erfolgt nach der Schuleingangsuntersuchung, nach einer Diagnostik der Förderschullehrkraft sowie nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.
Schuleingangsuntersuchung
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen werden alle Kinder vor der Einschulung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und ggf. Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen.
Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Gesundheitsamt Verden statt. Alle Kinder werden automatisch eingeladen. Die Teilnahme ist verpflichtend - auch für sog. Flexikinder, deren Einschulung um ein Jahr hinausgeschoben wird.
Brückenjahr
Bei uns wird ein behutsamer Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gelebt. Damit dieser gelingen kann, arbeiten wir sehr eng und vertrauensvoll mit den Kindergärten unseres Einzugsgebietes zusammen. Über die Jahre ist ein fester Kooperationskalender entstanden, der vielfältige Veranstaltungen zum Übergang erhält. Alle wichtigen Termine erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte schriftlich. Wenn unsere Einschulungskinder keinen der ortsansässigen Kindergärten besuchen, treffen wir mit den Eltern und Erziehungsberechtigten individuelle Absprachen.