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Häufige Fragen
Wie läuft`s an der Grundschule Morsum, wenn ...
… mein Kind krank ist?
Im Falle einer Krankheit melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch krank. Sollten wir nicht persönlich erreichbar sein, können Sie jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass wir ab dem dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung benötigen.
… mein Kind in der Schule einen Unfall hatte?
Bei Unfällen auf dem Schulweg und während der Schulzeit sind die Kinder versichert. Unfälle und Schadensmeldungen geben Sie bitte im Schulsekretariat bei Frau Ventoso bekannt.
… mein Kind etwas verloren hat?
Fundsachen werden im Eingangsbereich sortiert in Schubladen gesammelt. Sollte Ihr Kind den verlorenen Gegenstand nicht selbständig finden, können Sie hier nachschauen.
… mein Kind nicht am Religionsunterricht teilnimmt?
Die Kinder bleiben während dieser Zeit immer in der Schule. Es werden individuelle Absprachen getroffen: Entweder nimmt Ihr Kind am Unterricht der Parallelklasse teil oder es erhält Aufgaben, die es in dieser Zeit beaufsichtigt - z.B. im angeschlossenen Gruppenraum - bearbeitet.
… mein Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann?
Die Schülerinnen und Schüler werden als Helfer/innen mit in den Sportunterricht eingebunden. Während des Schwimmunterrichts bleiben die Kinder in der Schule und nehmen am Unterricht der Parallelklasse teil oder sie bearbeiten in einer anderen Lerngruppe individuelle Aufgaben.
… mein Kind sein Frühstück vergessen hat?
Unsere Schülerinnen und Schüler können sich jederzeit frisches Wasser am Trinkwasserspender in der Mensa zapfen. Bezüglich des Essens werden individuelle Lösungen gesucht: In der Regel teilen Mitschüler/innen gerne ihr Frühstück. In einigen Klassen steht zusätzlich Knäckebrot zur Verfügung. An vielen Tagen gibt es kostenloses Schulobst und -gemüse.
… die Schule mir wichtige Informationen zukommen lassen will?
Wichtige Informationen werden in der Regel schriftlich über die Postmappe der Kinder oder als Mail an Sie weitergegeben. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in die Postmappe Ihres Kindes sowie in Ihr E-Mail-Postfach.
… mein Kind Läuse hat?
Läuse kann jeder bekommen. Sie treten verstärkt in der kalten Jahreszeit auf. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, informieren Sie die Schule bitte umgehend. Da sich die Kopfläuse schnell ausbreiten können, darf Ihr Kind erst nach der Behandlung mit einem sog. Läusemittel wieder in die Schule kommen. Entsprechende Präparate erhalten Sie beispielsweise in der Apotheke. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an das Gesundheitsamt. Der Schule ist es rechtlich nicht möglich, eine Kontrolle bezüglich eines Lausbefalles vorzunehmen!
… sich meine Adresse oder Telefonnummer ändert?
Adressänderungen und neue Telefonnummern geben Sie bitte unmittelbar der Klassenlehrkraft oder dem Sekretariat bekannt. Nur so ist gewährleistet, dass wir Sie Notfall erreichen können!
… mein Kind vom Schulbesuch beurlaubt werden soll?
Anträge auf Beurlaubung sind schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Sie können nur genehmigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in absoluten Ausnahmefällen und wohlbegründet möglich!
... extreme Witterrungsbedingungen auftreten?
Bei extremen Wetterverhältnissen kann es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten. Die Entscheidung, ob der Unterricht ganz oder teilweise ausfällt, trifft der Landkreis Verden. Die Schule wird Sie in allen Fällen informieren. Wenn der Unterricht ausfällt, bietet die Schule eine Notbetreuung für diejenigen Kinder an, die nicht zu Hause bleiben können. Unabhängig von den Hinweisen des Landkreises können Erziehungsberechtigte selbständig darüber entscheiden, ob sie ihre Kinder bei extremen Witterungsbedingungen zur Schule schicken oder nicht.
Folgende Informationskanäle können Sie als zuverlässig betrachten:
-Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den
Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
-Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter: ►https://www.vmz-
niedersachsen.de/schulausfall/
-Die Internetseite vom Landkreis Verden und das SMS-
Benachrichtigungssystem BIWAPP